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Brauchen wir neben dem SiGeKo eine sicherheitstechnische Betreuung unserer Baustelle?

sind, müssen die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens und der beauftragten Arbeiten eigenständig regeln.Sind während der Bautätigkeiten gleichzeitig auch Beschäftigte des Bauherrn (Nutzer des Werkes) am Standort eingesetzt, so ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Bauherrn zu involvieren. Darüber hinaus kann es dann Sinn machen, zusätzlich zu dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 42610

Durch wen ist die Montageanweisung nach § 17 BGV C22 "Bauarbeiten" zu erstellen?

von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. In § 17 wird festgelegt, dass für Montagearbeiten eine schriftliche Montageanweisung an der Baustelle vorliegen muss, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Abweichend von Satz 1 kann auf die Schriftform verzichtet werden, wenn für die jeweilige Montage besondere sicherheitstechnische Angaben ...

Stand: 14.03.2016

Dialog: 26141

Ist es richtig, dass der Bauherr bzw. der Bauleiter den SiGePlan erstellt und der SiGeKo auf dessen Einhaltung hinwirkt?

sicherheitstechnischer Beurteilung von Arbeitsmitteln, Unfalluntersuchungen etc. vorrangig auf eine Beratungstätigkeit. Der mit den Aufgaben der Koordination nach § 3 Abs. 2 und 3 BauStellV beauftragte Koordinator hat weitergehende Aufgaben und Befugnisse, die über die im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erforderliche Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinausgehen ...

Stand: 06.03.2013

Dialog: 18081