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Gilt die Baustellenverordnung bei der privaten Errichtung eines Einfamilienhauses?

Generell gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) auch für den Bau von Eigenheimen. Welche Pflichten aus der Baustellenverordnung Sie als Bauherr eines Eigenheims tatsächlich haben, hängt i.d.R. vom Umfang des Bauvorhabens ab. Nur dann, wenn auf der Baustelle keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die Baustellenverordnung nicht anzuwenden. In der Regel ist davon auszugehen, dass für ein Einfa ...

Stand: 13.11.2017

Dialog: 2086

Änderungen an Gerüsten während der Bauphase Abnahme von Gerüsten

Die Verantwortung von Änderungen an Gerüsten trägt der Unternehmer, welcher die Änderungen von seinem Personal ausführen lässt. Dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag oder auf eigene Initiative tätig wird. Änderungen an Gerüsten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Abnahme von Gerüsten - gleich ob sie neu erstellt oder umgebaut werden - muss durch eine befähigte Person ...

Stand: 13.01.2015

Dialog: 2096

Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

und Maßnahmen für ihn in eigener Verantwortung trifft (§ 4 BaustellV). Der Bauherr kann seine Bauherrenverantwortung an einen oder mehrere verantwortliche Dritte übertragen, dabei bleibt bei ihm die Verantwortung über die -  sorgfältige Auswahl des verantwortlichen Dritten (Eignung) -  sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen -  überprüfung der Wahrnehmung der Aufgabenin jedem Fall.Als ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559