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Ist man als verantwortlicher Dritter auf einer Baustelle/bei einem Bauvorhaben weisungsbefugt?

- und Gesundheitsschutzplanes sowie- die Bestellung eines oder mehrerer KoordinatorenDiese Verantwortung kann er auf einen „beauftragten Dritten“ delegieren. Das bedeutet, der „beauftragten Dritte“ (nicht der SiGeKo) übernimmt in Vertretung des Bauherrn die Aufgabe, für eine Umsetzung der genannten Anforderungen zu sorgen. Für die Umsetzung ist ihm die entsprechende Weisungsbefugnis zu übertragen.In der Regel ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 43197

Brauchen wir neben dem SiGeKo eine sicherheitstechnische Betreuung unserer Baustelle?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 42610

Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

eine Minimalvoraussetzung für die Bestellung des Dritten dürfte aber dessen Geschäftsfähigkeit nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (§ 104 ff BGB) unabdingbar sein; ferner die reelle Möglichkeit des Dritten, de facto Einfluss auf das Geschehen zu nehmen.Das Aufsplitten von Drittverantwortlichkeiten ist möglich auf zwei oder mehr Personen, wobei beim Bauherrn immer die Restverantwortung bleibt.(100% Regelung ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559