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Welche Pflichten hat ein auf der Baustelle tätiger Unternehmer ohne Beschäftigte? Müssen die von ihm und von Beschäftigten anderer Gewerke genutzten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Nach § 6 "Pflichten sonstiger Personen" der Baustellenverordnung (BauStellV) gilt, dass zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten haben. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu ...

Stand: 11.12.2017

Dialog: 30846

Ist es richtig, dass der Bauherr bzw. der Bauleiter den SiGePlan erstellt und der SiGeKo auf dessen Einhaltung hinwirkt?

In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer Gesamtverantwortun ...

Stand: 06.03.2013

Dialog: 18081

Fällt das Verlegen einer Versorgungsleitung von der Straße ins Haus unter die Baustellenverordnung, so dass ein SiGeKo zu bestellen ist?

Die Baustellenverordnung (BaustellV) findet Anwendung bei der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage. Gemäß Nr. 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 10 (RAB 10) zählen Versorgungsleitungen, die mit dem Erdboden verbunden sind, zu baulichen Anlagen. Somit ist die BaustellV anzuwenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbei ...

Stand: 15.12.2015

Dialog: 25547

Welche persönlichen Voraussetzungen/Qualifikationen benötigt man zur Erstellung von SiGe-Plänen?

zu entnehmen ist, muss der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsplan nicht selbst ausarbeiten. Er kann ihn von anderen Beschäftigten ausarbeiten lassen, trägt jedoch letztlich für das Ergebnis die Verantwortung. Die Verantwortung des Bauherrn oder eines von ihm beauftragten Dritten für das Bauvorhaben wird hiervon nicht berührt.Über die Qualifikation des Koordinators gibt die "Regel zum Arbeitsschutz ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 17555