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Kann eine Pflichtenübertragung auch horizontal auf gleicher Ebene z.B. zwischen zwei Abteilungsleitern erfolgen?

Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber, da ...

Stand: 25.10.2015

Dialog: 25097

Müssen wir für Zeiten, in denen ein Schwimmbecken von Mitarbeitern genutzt wird, eine Aufsicht gewährleisten?

sind insbesondere auch Informationen, Regeln bzw. Empfehlungen von sachverständigen Stellen, wie nachfolgend aufgeführt, zu berücksichtigen.Das DGUV-Sachgebiet "Bäder" empfiehlt für den geschilderten Fall:a) Die Benutzung des Schwimmbeckens in den "Freischwimmerzeiten" sollte nur bei der Anwesenheit von mindestens zwei erwachsenen Personen erlaubt sein und eine deutlich sichtbare Notrufeinrichtung zur schnellen ...

Stand: 12.12.2018

Dialog: 13440

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

1. Das Thema Arbeitssicherheit muss auch in der Kirche ein großes Thema sein. In Deutschland arbeiten allein in den Gemeinden, Einrichtungen und Verwaltungen der evangelischen Kirche ca. 220.000 Menschen. Dort sind pro Jahr über 1.000 Arbeitsunfälle mit teilweise schwerwiegenden Folgen zu beklagen.Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472