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Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Beschäftigte bei der Übertragung von Unternehmerpflichten?

die Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen. Im § 104 SGB VII heißt es dort u.a.: "Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 4617

Ist eine Übertragung von Unternehmerpflichten auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich?

Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...

Stand: 06.06.2018

Dialog: 42308

Wie gliedert sich die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Feuerwehr, wenn es keine eigenen Vereinbarungen gibt?

die Unfallverhütungsvorschriften daher eine besondere Bedeutung. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte – wie Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz – verbindlich. Erforderliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Mitglieder der Feuerwehr ergeben sich vorrangig aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17408