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Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Beschäftigte bei der Übertragung von Unternehmerpflichten?

Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 4617

Muss sich die Übertragung von Unternehmerpflichten auf das Arbeitssicherheitsgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz beziehen?

, Informationen etc.) finden Sie unter www.dguv.de/publikationenHinweis:Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG regelt die Bestellung, die Aufgaben und die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie deren Einbindung in die Betriebsorganisation. ...

Stand: 26.03.2016

Dialog: 23440

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

haben. Zum Verschulden gehört auch immer, dass Sie den Schaden, der entstehen konnte, mit in Kauf genommen haben. Eine unterlassene Gefährdungsbeurteilung führt nicht automatisch zu einer zivilrechtlichen Haftung des Vorstands oder des Trägers. Oftmals wären Verletzungen auch nach Belehrung nicht zu vermeiden gewesen oder es wird ein überwiegendes Mitverschulden des Mitarbeiters berücksichtigt, weil ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472