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Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Beschäftigte bei der Übertragung von Unternehmerpflichten?

Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 4617

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

die Gefahren jedem einsichtsfähigen Menschen klar hätten sein müssen (z. B. beim Aufbau der Weihnachtskrippe haut sich ein Mitarbeiter mit dem Hammer auf den Daumen = in aller Regel keine Haftung des Vorstands).Kommt es aber zu einem Regress, kann privates Vermögen als Haftungsmasse herangezogen werden. Ob hier eine private Haftpflichtversicherung hilft, ist zweifelhaft. Ein Regress kommt ohnehin nur ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

Wie sind bei einer Planinsolvenz die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt?

Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15445