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Kann eine Pflichtenübertragung auch horizontal auf gleicher Ebene z.B. zwischen zwei Abteilungsleitern erfolgen?

Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...

Stand: 25.10.2015

Dialog: 25097

Muss aufgrund des Arbeitsschutzes zu jedem Zeitpunkt (Spät-, Nachtschicht) eine Führungskraft mit disziplinarischer Weisungsbefugnis im Betrieb anwesend sein?

Beauftragungen, die im Arbeitsschutzrecht vorgesehen sind. Wichtig ist bei der Aufgabenübertragung immer die Auswahlverantwortung: ist die Person befähigt, die Aufgabe wahrzunehmen? Hat sie die notwendige Ausbildung und ist sie von ihrer Persönlichkeit her in der Lage, der Aufgabe gerecht zu werden? Hat sie die mit der Aufgabe verbundenen Kompetenzen und Befugnisse mit übertragen bekommen? Welche Fortbildungen ...

Stand: 15.11.2021

Dialog: 27955

Endet die Beauftragung mit Wechsel des Unternehmers bzw. mit Wechsel der beauftragenden Führungskraft?

Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut erfolgen. ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 42548