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Wie gliedert sich die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Feuerwehr, wenn es keine eigenen Vereinbarungen gibt?

, hier i.d.R. der Unfallkassen der Länder. Auf die DGUV Information 205-008 (bisher: GUV-I 8554) "Sicherheit im Feuerwehrhaus" und die DGUV Information 205-010 (bisher: GUV-I 8651) "Sicherheit im Feuerwehrdienst" weisen wir hin. Welche Verantwortlichkeiten die Leiter der Feuerwehren tragen, muss jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der anzuwendenden Feuerwehrdienstvorschriften und der übertragenen ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17408

Kann ein Bereichsleiter, dem vom Geschäftsführer Unternehmerpflichten übertragen wurden, diese zum Teil weiter auf Abteilungsleiter übertragen?

"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17048

Muss dem Empfänger der Pflichtenübertragung generell ein Geldbetrag eingeräumt werden?

Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15650