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Dürfen ortsfeste Krane übergangsweise weiterbenutzt werden, bis eine Unterweisung durch einen Kranausbilder/Hersteller durchgeführt wurde?

Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich geeign ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 3563

Ist unter diesen Voraussetzungen eine zusätzliche formale Ausbildung erforderlich?

Die Beschäftigten sind schriftlich zu beauftragen. Die jährliche Unterweisung ist nicht ausreichend.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere die Nummer 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten des Anhangs 1 ist hier zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSi ...

Stand: 08.09.2025

Dialog: 44186

Können E-Learning Module zur Unfallverhütung neben den mündlichen Unterweisungen genutzt werden? Wie erfolgt die Dokumentation?

Unterweisung ist die auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Arbeitgebers (Vorgesetzten) für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten, die durch praktische Übungen ergänzt werden kann. Anlässe für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich, Veränderungen in den Arbeitsabläufen, Verän ...

Stand: 27.09.2018

Dialog: 5784