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Ist es möglich, dass ein am Arbeitsschutzausschuss teilnehmendes Betriebsratsmitglied gleichzeitig der Unternehmensbeauftragte ist?

für eine Beauftragung zur Teilnehme an den Sitzungen nur Beschäftigte des Betriebes in Frage kommen bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften oder Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen. Neben dem Arbeitgeber oder dem von ihm Beauftragten können keine weiteren der Arbeitgeberseite zuzurechnenden Personen im Ausschuss vertreten ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42309

Ist irgendwo geregelt, wer zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?

kann, wenn er sich im Arbeitsschutzausschuss vertreten lässt, seinen Beauftragten für dauernd oder für einzelne Sitzungen bestimmen. Bei der Auswahl des Beauftragten ist er frei. Allerdings handelt er missbräuchlich, wenn er jemanden zum Beauftragten bestimmt, der nicht über die betrieblichen Verhältnisse im erforderlichen Umfang unterrichtet ist. In der Regel dürften für eine Beauftragung zur Teilnahme an den Sitzungen nur Arbeitnehmer ...

Stand: 06.10.2023

Dialog: 10174

Wie muss sich in einem Unternehmen mit bundesweit mehreren Filialen der Arbeitsschutzausschuss zusammensetzen?

Beauftragung des BR-Vorsitzenden zur Teilnahme an den ASA-Sitzungen als Vertreter des Arbeitgebers würde ein Interessenskonflikt darstellen.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk wird von der DGUV angeboten. ...

Stand: 10.08.2022

Dialog: 17125