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Wie kann organisatorisch sichergestellt werden, dass ein Arbeitgeber von allen - auch den nicht meldepflichtigen - Arbeitsunfällen Kenntnis erlangt?

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten:"Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben ...

Stand: 08.03.2022

Dialog: 1299

Was ist die genaue Definition von einem Arbeitsunfall?

Die Definition des Begriffs "Arbeitsunfall" findet sich im § 8 des SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung": "Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen ...

Stand: 08.05.2023

Dialog: 42281

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

des Unternehmens und der Betriebsarzt in Kenntnis zu setzen. Die Anzeige ist vom Betriebsrat zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Anzeige ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu übersenden.Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet im Internet FAQ's (häufige Fragen) zur Unfallanzeige an:https://www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/unfallanzeige/index.jspWeitergehende unverzügliche ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023