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Muss die Sicherheitsfachkraft eines Unternehmens auch die Arbeitsplätze der Auszubildenden in der Berufsschule beurteilen?

verbleibt aber beim Arbeitgeber. Eine Gefährdungsbeurteilung besteht im Wesentlichen aus den Arbeitsschritten: - Ermitteln der Gefährdungen - Beurteilen der Gefährdungen - Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen - Durchführen der Maßnahmen - Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen - Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung Weitere Informationen dazu sind in dem Handlungsleitfaden ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 4515

Spricht etwas dagegen, die betreuten Beschäftigten mit in die Berechnung der Gesamtbetreuung nach der neuen DGUV V2 einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist?

der Beschäftigten auf die Vollarbeiterzahl bezogen werden, da die normierten Aufgabenfelder der Grundbetreuung im Wesentlichen die Unterstützungsleistungen umfassen, die sich aus dem §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzsgesetzes ergeben. Hierbei handelt es sich um grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen wie Schaffung einer geeigneten Organisation, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, grundlegende Maßnahmen ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12364

Müssen bei mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit im Betrieb die Zuständigkeiten im Rahmen der Bestellung zur Fachkraft geregelt werden?

der Abteilung ergeben. Dabei ist wesentlich, dass entweder der Leiter des Betriebes die zwischen den Fachkräften für Arbeitssicherheit aufzuteilenden Aufgaben direkt selber vornimmt oder diese Aufgabenverteilung über die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgenommen wird. Diese Klarstellung muss der Leiter des Betriebes vornehmen. Eine Aufgabenverteilung in der Bestellung ist zwar prinzipiell möglich ...

Stand: 22.10.2020

Dialog: 14068