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Unter welchen Bedingungen darf eine Führungskraft, z.B. ein Gesellschafter einer GmbH, als Fachkraft für Arbeitssicherheit im eigenen Unternehmen tätig werden?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sifa haben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- die gesetzliche Pflicht, den Unternehmer beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durch Beratung zu unterstützen. Sie sind also sachverständige Berater des Unternehmers in Sicherheitsfragen und bleiben so ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 19647

Wie müssen Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr machen, arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden?

nach die Arbeitsschutzvorschriften auch auf diese Personen anzuwenden sind. In manchen fachspezifischen Vorschriften ist dies eindeutiger, da dort der Begriff des Beschäftigten umfassender definiert ist. So findet sich beispielsweise in § 2 Abs. 9 Biostoffverordnung - BioStoffV die Definition: "Den Beschäftigten stehen folgende Personen gleich, sofern sie Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen: (...) 3. sonstige Personen ...

Stand: 17.02.2014

Dialog: 20404

Welche Formen und Möglichkeiten gibt es für einen Vorgesetzten bei einer unzureichenden Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

. 2 ASiG).Der Arbeitgeber muss sich davon überzeugen, dass die Fachkraft gemäß § 6 ASiG ihre Aufgaben gemäß den betrieblichen Erfordernissen entsprechend erfüllt. Diese Überwachungsverpflichtung erstreckt sich sowohl auf die im eigenen Betrieb angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, als auch auf vertraglich verpflichtete Fachkräfte und Dienste. Als Durchsetzungsinstrumente stehen ...

Stand: 24.07.2018

Dialog: 42360

Haben die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt Schweigepflicht?

des Arbeitnehmers. Diese ist jedoch durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Arbeitnehmers. Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 15365