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Gilt eine im Jahr 2004 erfolgte Sifa-Ausbildung auch nach der heutigen DGUV Vorschrift 2, obwohl nie eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgte?

Es gibt keinen rechtsformalen Grund, eine im Jahr 2004 absolvierte Ausbildung nicht anzuerkennen, auch wenn anschießend eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfolgte. Allerdings ist zu bedenken, dass es Ziel der Sifa-Ausbildung ist, die Absolventen sowohl fachlich als auch handlungsorientiert zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Sifa zu qualifizieren. Wegen der großen seit ...

Stand: 27.09.2013

Dialog: 19463

Kann bei einem Personaldienstleister, bei dem die sicherheitstechnische Betreuung für interne wie externe Beschäftigte abgedeckt ist, die arbeitsmedizinische Betreuung für die externen Beschäftigten vom Kundenunternehmen übernommen werden?

" werden die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen in der Zeitarbeit erläutert. Auf Seite 11 finden sich die Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 42409

Muss die betriebsspezifische Fachkenntnis (Teil III) nach der neuen DGUV Vorschrift 2 vor Beginn der Betreuung erworben werden?

Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12077

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