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Brauche ich als Bauherr eines Einfamilienhauses einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator?

möglicherweise nicht zu unterschätzende Verzögerungen und ungeplante Kosten ersparen kann! Wichtig ist für Sie ebenfalls, dass der Koordinator während der Planung eine so genannte Unterlage für spätere Arbeiten erstellt, aus der Sie als Hausbesitzer erkennen können, welche (z.B. Instandhaltungs-) Arbeiten später an Ihrem Haus nötig sein werden und welche Sicherheitsvorkehrungen dabei getroffen ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 2346

Muss neben dem Architekten noch ein weiterer Koordinator bestellt werden?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen zu ergreifen ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 6163

Inwieweit ist der SiGeKo bei Asbestverdacht im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren?

Inwieweit ist der SiGeKo (ohne besondere Befugnisse) im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren? Bei Gefahr in Verzug, wie beispielsweise bei freiwerdenden Asbestfasern oder unmittelbarer Absturzgefahr, ist der Koordinator (mit oder ohne Weisungsbefu ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43294