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Ist ein Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit, wenn die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 oder Kapitel 3.4 in Anspruch genommen werden?

in der Binnenschifffahrt, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen, Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) und als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von IBC zugewiesen sind,2.denen ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt ...

Stand: 17.07.2023

Dialog: 4922

Welche wesentlichen Inhalte muss der Bericht des Gefahrgutbeauftragten enthalten?

Stufen: a) bis 5 Tonnen, b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen, c) mehr als 50 Tonnen bis 1 000 Tonnen, d) mehr als 1 000 Tonnen, 3. Zahl und Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern über die ein Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/ RID/ADN erstellt worden ist, 4. sonstige Angaben, die nach Auffassung des Gefahrgutbeauftragten für die Beurteilung der Sicherheitslage wichtig sind, und 5. Angaben ...

Stand: 11.05.2021

Dialog: 20866

Unterliegt das Betanken des Firmenheizöltanks durch externe Fachfirmen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, wenn der jährliche Heizölverbrauch über 50 t liegt?

und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen sind, 2. denen ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR, 3. denen ausschließlich Pflichten ...

Stand: 11.05.2023

Dialog: 15269

Dürfen Gefahrgutbeauftragte weitere Mitarbeiter als Gefahrgutbeauftragte ausbilden?

der Beförderung durch einen Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten und für jeden weiteren Verkehrsträger mindestens sieben Stunden und 30 Minuten. Dabei muss die Schulung für jeden weiteren Verkehrsträger innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises erfolgen. (5) Ein Unterrichtstag darf nicht mehr als sieben Stunden und 30 Minuten Unterricht umfassen. (6) Der Schulungsveranstalter darf ...

Stand: 02.09.2014

Dialog: 10563