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Werden z.B. 1-Euro-Kräfte, die über die Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmen in Betrieben teilnehmen, als Beschäftigte gezählt, wenn es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht?

Berücksichtigung der Anzahl von sog. "1-Euro-Kräften" bei  der  Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Diese Antwort ergibt sich aus § 16d Abs. 7 Satz 2 SGB II, der wie folgt lautet:   „Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz ...

Stand: 26.08.2014

Dialog: 21854

Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Unter Ziffer 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) findet sich jetzt eine ähnliche Formulierung, allerdings fehlt der entscheidende Satz: Ebenso wenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Wir wissen nicht, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt oder ob diese Formulierung bewusst ...

Stand: 08.12.2014

Dialog: 6233

Dürfen geringfügig Beschäftige (Minijob) oder Teilzeitkräfte als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht ...

Stand: 01.04.2025

Dialog: 42691