Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Müssen Sicherheitsbeauftragte abbestellt werden, wenn Abteilungen aufgelöst werden?

Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen. Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (zu § 20 Sicherheitsbeauftragte) ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte. Nach Ihrer ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 13033

Darf ein Mitarbeiter eines Auftragnehmers beim Auftraggeber als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1)  i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert: "Der Sicherheitsbeauftragte ist unabhängig ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 12433

Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Unter Ziffer 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) findet sich jetzt eine ähnliche Formulierung, allerdings fehlt der entscheidende Satz: Ebenso wenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Wir wissen nicht, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt oder ob diese Formulierung bewusst ...

Stand: 08.12.2014

Dialog: 6233

Muss der Arbeitgeber dem Sicherheitsbeauftragten die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft zur Kenntnisnahme vorlegen?

Regelungen zur Bestellung und zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter § 20 der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" und der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) aufgeführt: (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 4527