Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Werden z.B. 1-Euro-Kräfte, die über die Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmen in Betrieben teilnehmen, als Beschäftigte gezählt, wenn es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht?

Berücksichtigung der Anzahl von sog. "1-Euro-Kräften" bei  der  Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Diese Antwort ergibt sich aus § 16d Abs. 7 Satz 2 SGB II, der wie folgt lautet:   „Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz ...

Stand: 26.08.2014

Dialog: 21854

Dürfen geringfügig Beschäftige (Minijob) oder Teilzeitkräfte als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

zu den BeschäftigtenDie Wahrnehmung der Unterstützungstätigkeit des Unternehmers bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten setzt voraus, dass die in den jeweiligen Arbeitsbereichen zuständigen Sicherheitsbeauftragte zur gleichen Arbeitszeit wie die sonstigen Beschäftigten, z. B. in der gleichen Arbeitsschicht, tätig sind."Um diese zeitliche Nähe umsetzen ...

Stand: 01.04.2025

Dialog: 42691

Müssen Sicherheitsbeauftragte über die Berufsgenossenschaft ausgebildet werden?

- und Unterbringungskosten zu tragen. Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ersthelfer, die von Dritten durchgeführt werden, haben die Unfallversicherungsträger nur die Lehrgangsgebühren zu tragen. (3) Für die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Lehrgang ausgefallen ist, besteht gegen den Unternehmer ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. (4) Bei der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ...

Stand: 04.06.2020

Dialog: 15950