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Ist es zulässig, die Grundbetreuung von den Vorsorgeuntersuchungen zu trennen und von verschiedenen Ärzten durchführen zu lassen?

er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen.Somit wäre eine Konstellation mit einem/einer leitenden betriebsinternen Arbeitsmediziner/-in und einem überbetrieblichen Dienst zu Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge unter den oben genannten Voraussetzungen möglich. Es wäre sicherzustellen, dass ein ausreichender Austausch (ggf. im Rahmen ...

Stand: 28.12.2020

Dialog: 43209

Kann der Arbeitgeber das Nachhalten der Untersuchungsfristen an den Betriebsarzt delegieren?

 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG-. Jedoch ist dies, aufgrund der besonderen Stellung im Unternehmen, bei Betriebsärzten nicht möglich. Die Einladung bzw. das Führen einer Kartei für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ist nicht die Aufgabe der Betriebsärzte. Eine Übertragung dieser Pflichten z. B. an die Personalabteilung wäre denkbar. Wird diese Vorsorgedatei durch den Arbeitgeber nicht, nicht richtig ...

Stand: 16.11.2023

Dialog: 18826

Welche Tätigkeitsnachweise sind von einem Betriebsarzt für seine Tätigkeit innerhalb der Grundbetreuung oder auch der betriebsspezifischen Betreuung zu erbringen?

Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber) ...

Stand: 09.09.2017

Dialog: 30233