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Ist die Bestellung eines Betriebsarztes für eine kleine Büroniederlassung mit 7 Personen notwendig?

Ja, die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes/ einer Betriebsärztin ist ab dem 1. Beschäftigten erforderlich.Weitere Erläuterungen finden sich in der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI. Folgendes möchten wir bezogen auf Ihre Frage hervorheben:"2.2.5 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage ...

Stand: 20.05.2025

Dialog: 44121

Darf in einer größeren arbeitsmedizinischen Praxis die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie notwendige Eignunguntersuchungen bei den dort angestellten Personen durch ebenfalls dort angestellten Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

Vorsorge) beauftragen. Es spricht also nichts dagegen, dass in einer größeren arbeitsmedizinischen Praxis eingestellte Arbeitsmediziner arbeitsmedizinische Vorsorgen durchführen.Nach der ArbMedVV ist zu beachten, dass der Arzt oder die Ärztin vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sich notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse zu verschaffen hat.Hinweis:Wegen ...

Stand: 16.03.2020

Dialog: 43069

Gibt es rechtliche Grundlagen bzw. Erfahrungswerte zur Unterstellung von arbeitsmedizinischem Hilfspersonal?

an fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal delegieren.Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt ist für die ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung der Person, an die er Leistungen delegiert, verantwortlich und die Gesamtverantwortung für die Erledigung der betriebsärztlichen Leistung liegt weiterhin bei der Betriebsärztin/beim Betriebsarzt. Erbringen nichtärztliche Personen delegierte ...

Stand: 25.04.2022

Dialog: 43629

Benötigen wir für den Einsatz eines Betriebsarztes, der sich noch in der Weiterbildung befindet, eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 ASiG ?

tätig werden, eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 ASiG erforderlich oder möglich?AntwortAusnahmeanträge nach § 18 ASiG sind nicht erforderlich. Der nach § 4 ASiG verantwortliche Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass er nur Betriebsärzte (und gemäß § 7 Fachkräfte für Arbeitssicherheit) bestellt, die die notwendige Qualifikation vorweisen. Es dürfen nur Ärzte in Weiterbildung eingesetzt ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42743