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Welche Tätigkeitsnachweise sind von einem Betriebsarzt für seine Tätigkeit innerhalb der Grundbetreuung oder auch der betriebsspezifischen Betreuung zu erbringen?

)  regelmäßig über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben schriftlich zu berichten haben. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben. Weitere Informationen liefert die DGUV-Publikation "DGUV Vorschrift 2 - Hintergrundinformation für die Beratungspraxis" (Bestell-Nr. 10345). Unter Ziffer 3.7.3 dieser Publikation ist ausgeführt ...

Stand: 09.09.2017

Dialog: 30233

Ist es zulässig, die Grundbetreuung von den Vorsorgeuntersuchungen zu trennen und von verschiedenen Ärzten durchführen zu lassen?

Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten ...

Stand: 28.12.2020

Dialog: 43209

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196