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Ist es zulässig, die Grundbetreuung von den Vorsorgeuntersuchungen zu trennen und von verschiedenen Ärzten durchführen zu lassen?

über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Vorsorgekartei zu gewähren.Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat ...

Stand: 28.12.2020

Dialog: 43209

Darf in einer größeren arbeitsmedizinischen Praxis die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie notwendige Eignunguntersuchungen bei den dort angestellten Personen durch ebenfalls dort angestellten Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen ...

Stand: 16.03.2020

Dialog: 43069

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196