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Mit welchen Konsequenzen muss ein Unternehmen rechnen, das falsche Angaben bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/ Betriebsarzt macht?

Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de)..Rechtsgrundl ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 7486

Dürfen im Rahmen von Kurzarbeit die Einsatzzeiten von Funktionspersonen wie Fachkraft für Arbeitssicherheit usw. reduziert werden?

-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) Abweichungen von den Mindesteinsatzzeiten zulassen, soweit im Betrieb die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterdurchschnittlich gering sind und die abweichende Festsetzung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Diese Ausnahmemöglichkeit ist allerdings wohl mehr auf langfristige Zustände gerichtet (z. B. Unfall ...

Stand: 28.04.2025

Dialog: 8595

Macht es Sinn, bei mehreren Aufgaben eine bestehende Beauftragung als Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend anzupassen, weil man nicht für alle Aufgaben 100 % der Arbeitszeit einsetzen kann?

, die nicht im gesetzlichen Aufgabenkatalog des § 6 ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 enthalten sind, übertragen werden. Die Übertragung zusätzlicher Aufgaben kann aus betrieblicher Sicht notwendig sein, wenn die gesamte zu erbringende Einsatzzeit geringer als die Jahresarbeitszeit ist (i.d.R. 1.600 Stunden). Solche Fachkräfte nehmen in kleinen und mittleren Betrieben vielfach gleichzeitig betriebliche Führungsaufgaben wahr ...

Stand: 22.01.2019

Dialog: 42556