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Ist es zulässig, dass die Sollstunden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durch "Helfer" erbracht werden?

Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 9006

Wie weit geht die Mitbestimmung eines Betriebsrates bei der Bestellung/Auswahl einer neuen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

eine rechtzeitige und wirksame Unterrichtung des Betriebsrates voraus. Die Unterrichtung kann mündlich oder schriftlich durch den Arbeitgeber erfolgen. Dabei sollen die Person des überbetrieblichen Dienstes sowie die Gründe für die Vertragsbindung mit dem Dienst dargelegt werden. Dem Betriebsrat ist vor der Verpflichtung die Möglichkeit der Stellungnahme einzuräumen. Für weitergehende Auskünfte ...

Stand: 09.06.2017

Dialog: 7100

Habe ich als Sifa die Möglichkeit, Informationen bzw. Wissens-Quellen, z.B. Fachliteratur-ABOs usw., für meine Aufgabenerledigung einzufordern?

, bedarfsorientierte Teilnahme, z. B. bei          neuen Erkenntnissen über betriebliche Belastungen und Gefährdungen, neue Entwicklungen in der Rechtsetzung) sowie - regelmäßiges Studium von Fachliteratur, - regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Arbeitsschutzfachleuten.“ Unter Ziffer 3 Sachliche Anforderungen der gemeinsamen Empfehlung wird folgendes ausgeführt: Die sachliche Ausstattung muß eine wirksame ...

Stand: 29.04.2016

Dialog: 26513

Wenn jemand seine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Österreich absolviert hat, kann er dann in Deutschland ohne weitere Fort-/Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden?

Qualifizierung mit denen der deutschen anerkannten Ausbildungslehrgänge in zeitlicher und fachlicher Tiefe vergleichbar sind (WWW.DGUV.DE/DE/PRAEVENTION/AUS-WEITERBILDUNG/FASI/INDEX.JSP) undKenntnisse des deutschen Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitgeberpflichten, System der Beratung und Überwachung) vorhanden sind unddie deutsche Sprache in Wort und Schrift hinreichend, d. h. in einer für die wirksame ...

Stand: 15.12.2023

Dialog: 43626