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Müssen Sicherheitsfachkräfte nach ihrer Bestellung an die zuständige Behörde gemeldet werden?

Nein! Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheits (Sicherheitsfachkrafte, SiFas) ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Eine Anzeige der Bestellung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wird hier nicht gefordert. ...

Stand: 27.11.2014

Dialog: 22399

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine SiFa ein "Schwerpunktprogramm aus eigener Initiative" vorschlagen?

auf, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz anfallen können. 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren) Auswertungen zusammenfassen und vergleichen ...

Stand: 15.05.2015

Dialog: 23854

Wie weit geht die Mitbestimmung eines Betriebsrates bei der Bestellung/Auswahl einer neuen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...

Stand: 09.06.2017

Dialog: 7100

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