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Lässt sich ein generelles Verbot für das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Gestecken während der Advents-/Weihnachtszeit begründen?

Zwar ist der Arbeitgeber sowohl nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Nummer 2.2 des Anhangs) grundsätzlich verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Ein Verbot, welches das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verbietet, lässt sich aber aus diesen oder anderen Rechtsvorschriften pauschal nicht ableiten ...

Stand: 26.11.2024

Dialog: 4855

Labor: Lösemittelversorgung aus Tanklager über Leitung

sind die Anforderungen an die Gestaltung von Verfahren außerhalb von geschlossenen Systemen gemäß Nummer 6.2.2 der TRGS 500 zu beachten.Geeignet sind z. B. hochwirksame Absaugungen (Verfahrensindex 0,5 und > 0,5) – siehe Tabelle 2 –, bei denen austretende Gefahrstoffe mit einer gerichteten, möglichst laminaren Zuluftströmung im Rahmen der Tätigkeit vollständig erfasst und in die Absaugung transportiert ...

Stand: 23.10.2014

Dialog: 22142

Müssen Hinweisschilder/Verbotsschilder/Gebotsschilder selbst schwer entflammbar sein?

Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...

Stand: 03.03.2021

Dialog: 43293