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Ich würde gerne wissen, ob nach der neuen ASR A2.2 in jedem Fall das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ gefordert wird?

Ja, Sie liegen richtig.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 2.2 ist nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unt ...

Stand: 27.06.2018

Dialog: 42339

Bitte informieren Sie mich über die Berechnung von Löschmitteleinheiten für Laborbereiche.

Zu Feuerlöschern ist in der TRGS 526 "Laboratorien" unter dem Punkt 4.8.1 folgendes nachzulesen:Der Arbeitgeber hat zum Löschen von Bränden in Laboratorien Einrichtungen bereitzustellen. Auf zusätzliche Feuerlöscher gemäß Arbeitstättenverordnung und ASR 13/ 1, 2 im Labor kann nur dann verzichtet werden, wenn keine Stoffe mit einem der folgenden R-Sätze verwendet werden: „Kann Brand erzeugen ...

Stand: 20.10.2014

Dialog: 22121

Gibt es eine Umsetzungsfrist zur ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"? D.h. muss ich meine bestehende Berechnung der Löschmittel neu durchführen?

. Die Feuerlöscheranzahl sowie das Löschmittel ergibt sich aus dem zu schützenden Bestand. Das ist unter anderem •     die Objektgröße •     die Anwesenheit von Personen •     Entfernungen •     Geschosse •     Brandklassen / Brandlasten •     Flucht- und Rettungswege (Ausgänge) •     Brandabschnitte in Abhängigkeit der Objektdaten pro Geschoss (ASR A2.2 – 5.2.1 Abs.1 letzter Satz) •     maximale Laufweglänge 20 m (ASR ...

Stand: 18.09.2015

Dialog: 21941