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In welchem zeitlichen Abstand sind die wiederkehrenden Prüfungen bei Gerüsten durchzuführen?

. arbeitstäglich oder nach bestimmten Tätigkeiten durchzuführen sein. Sie richten sich jeweils nach den Umgebungsbedingen auf der Baustelle, nach Veränderungen die durch Baufortschritt erforderlich sind und nach den ausgeführten Gewerken. Je nach Standzeit kann es sinnvoll sein, regelmäßige Prüftermine durch die befähigte Person festzulegen, um einen sicheren „Gesamtzustand“ zu gewährleisten. Insbesondere ...

Stand: 09.09.2021

Dialog: 43560

Ist das "Mauern über die Hand" bis 5 m noch ohne Absturzsicherungen gestattet?

sein:1.   unabhängig von der Absturzhöhe ana)   Arbeitsplätzen auf Baustellen am und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,b)   Verkehrswegen auf Baustellen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann;2.   bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, ana)   freiliegenden Treppenläufen ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 23486

Darf man ein Gerüst dauerhaft (z. B mehr als ein Jahr) stehen lassen?

. Nach Zweckerfüllung werden Sie wieder demontiert. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau sowie die sichere Verwendung der Gerüste staatlichen Vorschriften, u.a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Nach der ersten Prüfung und Kennzeichnung durch eine befähigte Person wird das Gerüst freigegeben. Die Kennzeichnung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 43451

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