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Darf man ein Gerüst dauerhaft (z. B mehr als ein Jahr) stehen lassen?

erfolgt nach TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ Nummer 4.2.9 „Kennzeichnung des Gerüstes“. Die Gerüstkennzeichnung muss folgende Mindestangaben enthalten: •        Name, Adresse und Telefonnummer des Erstellers des Gerüstes•        Gerüstbauart•        Last- und Breitenklasse•        Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 43451

Muss bei einem Fahrgerüst zwingend ein innerer Aufstieg vorhanden sein?

Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen. Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten ...

Stand: 11.01.2024

Dialog: 29329

Muss ein Gerüst vor Wiederinbetriebnahme geprüft werden? Wer ist verantwortlich, wenn es durch ein defektes Bauteil zu einem Unfall kommt?

zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat mindestens Angaben über den Ersteller, die Gerüstbauart, die Last- und Breitenklasse und allgemeine Sicherheitshinweise zu enthalten. Hat sich der Gerüstersteller vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes überzeugt, kann er es an den Nutzer übergeben. In der Praxis hat sich bewährt, die Übergabe gemeinsam mit dem Nutzer durchzuführen. Verantwortlichkeiten ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 12871