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Müssen die Arbeitszeiten von Mitarbeitern mit Heimarbeitsplatz erfasst werden? Gibt es einen Unterschied zwischen reinen Heimarbeitsplätzen und Außendienstmitarbeitern?

eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ist unabhängig vom Arbeitsplatz (Betrieb, Außendienst oder zu Hause) und betrifft alle Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (vergl. § 2 ArbZG).  ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 11159

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet?

Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 43264

Müssen auch die Bürogeräte der Außendienstmitarbeiter im Home-Office regelmäßig durch einen Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen de ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28630

Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Homeoffice (Bildschirmarbeitsplatz) alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen?

und installiert ist."In Bezug auf Ihre Frage sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:Erstens - der Arbeitgeber möchte in seiner Unternehmung Telearbeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen einführen und die Beschäftigten sollen an der Telearbeit teilnehmen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Telearbeitsplatz umfänglich nach den Anforderungen an die Bildschirmarbeit, auch mit dem erforderlichen Mobiliar ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28836

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten?

und installiert ist."Diesbzgl.sind grundsätzlich zwei Sachverhalte zu unterscheiden:Erstens - der Arbeitgeber möchte in seiner Unternehmung Telearbeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen einführen und die Beschäftigten sollen an der Telearbeit teilnehmen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Telearbeitsplatz umfänglich nach den Anforderungen an die Bildschirmarbeit, auch mit dem erforderlichen Mobiliar ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28775