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Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

IT-Geräte, die Eigentum der Arbeitnehmer sind, aber dienstlich genutzt werden, werden als BYOD „Bring Your Own Device“ („Bring dein eigenes Gerät mit“) bezeichnet.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

, in der die Eckpunkte des Arbeitsschutzes vereinbart werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 ArbSchG grundsätzlich erforderlich.Natürlich kann mobile Arbeit auch im häuslichen Bereich erfolgen, wie in der Frage angegeben, aber eben nicht nur. Für diesen Fall kann der Arbeitgeber Arbeitsmittel anbieten, wie sie auch regelmäßig bei Telearbeitsplätzen zum Einsatz kommen. Anders als bei Telearbeitsplätzen ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten?

eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt immer.Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung entsprechend den Vorgaben des § 6 ArbStättV zu unterweisen.Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten auch an Telearbeitsplätzen im häuslichen Umfeld der Beschäftigten.Bei ...

Stand: 10.02.2020

Dialog: 43357