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Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

Es gibt zwei wesentliche Vorschriften, die die Arbeits- bzw. Arbeitsplatzgestaltung an Arbeitsplätzen und Bildschirmarbeitsplätzen regeln: 1) Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 2) die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bei der Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefahren eines Arbeitsplatzes wird nicht in Bildschirmarbeitsplatz und rechnerunterstützer Arbeitsplatz unterschieden ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458

Wie kann man einer Kollegin helfen, die speziell an Monitoren wiederholt epileptische Anfälle bekommt?

. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die individuellen Verhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden. Eine gute Hilfe bietet die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 23565

Was ist zu beachten, wenn in einer Kontrollzentrale das Abbild von ca. 8 bis 12 Bildschirmen mittels Beamer auf eine Leinwand gebracht werden soll?

die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung des oder der Arbeitsplätze nach den Kriterien der Verordnung. Anforderungen an Helligkeit, Kontrast und Flimmerfreiheit sind wie an jedem anderen Bildschirmarbeitsplatz zu beachten. Ein besonderes Augenmerk sollte beim Einsatz von Beamern auf Verzerrungsfreiheit gelegt werden, da diese oft durch die Qualität der Beamer und/oder der benutzten Leinwände ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 4358