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Rechercheergebnisse

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Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

wir insbesondere hervorheben:"3.8 Ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten im Sinne dieser Regel ist das Betreiben von Geräten an dauerhaft eingerichteten Bildschirmarbeitsplätzen in Arbeitsräumen einer Arbeitsstätte oder im Privatbereich der Beschäftigten an Telearbeitsplätzen gemäß Abschnitt 3.12 dieser Regel bzw. § 2 Absatz 7 ArbStättV. 3.9 Tragbare Bildschirmgeräte (z. B. Tablets, Smartphones ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören. Bildschirmgeräte setzen sich in der Regel aus mehreren Funktionseinheiten zusammen (zum Bespiel Bildschirm, Zentraleinheit, Computer, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner und so weiter). Der eigentliche Bildschirm zur Darstellung visueller Informationen ist daher in der Regel nur ein Teil eines Bildschirmgerätes. Diese Differenzierung ist sinnvoll und praxisgerecht ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

und beschie­den werden. → Hinweis: Der Arbeitgeber muss bedenken, dass er nach der Gefährdungsbeur­teilung und der Zustimmung für das Betreiben des Telearbeitsplatzes die Ver­antwortung trägt. Bei einem Arbeitsunfall am Telearbeitsplatz mit z. B. privatem Mobiliar (etwa Bürostuhl) trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und seine Un­fallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) muss mögliche Folgekosten tra­gen ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015