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Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

Bildschirmgeräte mit alternativen Eingabemitteln sind den Arbeitsaufgaben angemessen und mit dem Ziel einer optimalen Entlastung der Beschäftigten zu betreiben. (5) Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1." ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

Verwendung (z. B. von Datenbrillen) oder anderer körpergetragener Verwendung (z. B. speziell geeigneter Geräte für den Einsatz unter ungünstigen Arbeitsumgebungsbedingungen) bei jeglicher Verwendung. Hinweise: 1. Die Vorgaben der BetrSichV gelten auch, wenn die Bildschirmgeräte nicht regelmäßig verwendet werden und somit nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV fallen. 2. Die Schwellenwerte beruhen ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

. eine sporadische, nicht einen ganzen Arbeitstag umfassende Arbeit mit einem PC oder einem tragbaren Bildschirmgerät (z. B. Laptop, Tablet) im Wohnbereich des Beschäf­tigten oder das Arbeiten mit Laptop im Zug oder an einem auswärtigem Ort im Rah­men einer Dienstreise fallen nicht unter den Anwendungsbereich der ArbStättV für Telearbeitsplätze. Frage: → Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015