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Wo wird rechtsverbindlich erläutert, wie ein Flucht- und Rettungsplan auszusehen hat?

der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen.(3) Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen müssen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt oder in dessen Nähe angebracht werden.(4) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 43695

Was genau kennzeichnet das Symbol E003 "Erste Hilfe" aus der ASR A 1.3? Darf das Symbol im Flucht- und Rettungsplan auch auf einen Pflasterspender hinweisen?

nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. ...

Stand: 17.09.2024

Dialog: 19691

Wie stelle ich sicher, dass ich nicht fahrlässig gehandelt habe, wenn ich es als erwiesen ansehe, dass kein Flucht und Rettungsplan benötigt wird?

. mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder 4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)."Ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln. Kommen ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 23875

Muss in einem Rathaus bzw. Verwaltungsgebäude ein Flucht- und Rettungswegeplan zwingend vorhanden sein oder reicht die Beschilderung bzw. Ausschilderung aus?

Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)."Auf ein Rathaus wird vielfach das Kriterium "hoher Anteil an ortsunkundigen Personen / Arbeitsstätte mit Publikumsverkehr" zutreffen, so dass für solche Arbeitsstätten überwiegend ein Flucht ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 8137

Wann sind Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich?

Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits ...

Stand: 30.06.2023

Dialog: 42804