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Ist es zulässig, die Standorte für ein Zeiterfassungssystem in den Flucht- und Rettungsplan einzuzeichnen?

Nein, dies ist nicht zulässig.Anforderungen an den Flucht- und Rettungsplan finden sich in der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".ASR A1.3 Nummer 6 Absatz 1, 2 und 4:"(1) Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahrenfall enthalten sow ...

Stand: 09.10.2024

Dialog: 42904

Ist die Erkennbarkeit des Flucht- und Rettungswegeplanes bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung verpflichtend?

, dass nach dem technischen Regelwerk die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans stets gewährleistet sein muss, wenn solcher Plan erforderlich ist.Letztlich ist die Entscheidung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung) zu treffen. ...

Stand: 10.05.2024

Dialog: 15671

Müssen Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft werden?

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.Das bedeutet, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und auch hinsichtlich der Kennzeichnung aktualisiert werden müssen.Die Zeitabstände muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich und auch unter Berücksichtigung der Änderungen im technischen Regelwerk auf der Grundlage der Gefährdungebeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 13934