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Muss beleuchtete Fluchtwegbeschilderung wiederkehrend geprüft werden?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat (§ 4 Abs. 3 ArbStättV).In ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 12624

Sind bei Rettungszeichen nach der ASR A1.3 bzw. DIN EN ISO 7010 als Kombischild, z. B. Rettungszeichen E002 mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil), ein senkrechte Trennstriche erforderlich?

zu verwenden. Ein entsprechendes Zeichen mit Trennstrich findet sich in der ASR A1.3 nicht.Die ASR A1.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit ...

Stand: 02.05.2024

Dialog: 30856

Kann auch in Besprechungs- oder Pausenräumen auf eine Kennzeichnung verzichtet werden, wenn die Fluchtrichtung eindeutig erkennbar ist?

In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen der Flucht ...

Stand: 27.09.2023

Dialog: 43827