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Kann auch in Besprechungs- oder Pausenräumen auf eine Kennzeichnung verzichtet werden, wenn die Fluchtrichtung eindeutig erkennbar ist?

In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen der Flucht ...

Stand: 27.09.2023

Dialog: 43827

Welche Rechtsgrundlagen für die Auslegung der Notbeleuchtung gibt es?

haben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der Abschnitt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Für alle öffentlichen Gebäude (inklusive der Arbeitsstätten) sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen relevant. Regelungen des Bauordnungsrechts der Länder, insbesondere nach den Sonderbauordnungen (z. B ...

Stand: 02.12.2024

Dialog: 8831

Muss die Tür eines Lagerraums mit einem nachleuchtenden Kennzeichnungsschild ausgestattet sein?

ist eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte sicherzustellen. Diesbezügliche Anforderungen enthält die ASR A3.4 ind Kapitel 8 - "Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche".Eine Regelung, wann ein optisches Sicherheitsleitsystem für Fluchtwege erforderlich ist, wird unter Punkt 8.4 der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" getroffen:"Um die Sicherheit beim ...

Stand: 25.07.2024

Dialog: 14563