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Muss in kleinen, übersichtlichen Technikräumen ein Rettungszeichen (Fluchtwegbeschilderung) über dieser Tür angebracht sein?

Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV ist nachzulesen, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 ...

Stand: 08.02.2024

Dialog: 43881

Muss beleuchtete Fluchtwegbeschilderung wiederkehrend geprüft werden?

und den anerkannten Regeln der Technik. Festgestellte Mängel sind unverzüglich sachgerecht zu beseitigen.Diese für Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme geltende Prüfregelung kann zur Erfüllung der Forderung des § 4 Abs. 3 ArbStättV sinngemäß auch auf andere Fluchtwegbeschilderung angewandt werden. ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 12624

Wie ist die Erkennungsweite von Notausgangsschildern in einem Flur mit 30 meter Länge und zwei Ausgängen?

Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 19336

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