Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Ist es statthaft, dass eine Herrentoillette im Betrieb ohne Sichtschutz zwischen den einzelnen Urinalen betrieben wird?

als Toiletten, der Rest als Urinale auszuführen. Die Urinale müssen so angeordnet oder gestaltet sein, dass eine Einsicht von außen nicht möglich ist. Es wird empfohlen, zwischen Urinalen eine Schamwand anzubringen. Aus hygienischen Gründen wird bei der Beschäftigung von männlichen Beschäftigten und der Notwendigkeit von nur einer Toilette empfohlen, trotzdem ein Urinal bereitzustellen.   ...

Stand: 09.01.2018

Dialog: 5003

Gibt es eine spezielle Anforderung an Hygienebehälter in Sanitärräumen und deren Entleerung?

bereitgestellt werden und was ist zu beachten?" in den FAQs zum Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen in Arbeitsstätten der BAuA ist Folgendes aufgeführt:"Aus folgenden Gründen ist die Bereitstellung eines Hygienebehälters notwendig:diskrete Entsorgung der SanitätshilfsmittelVermeidung von unhygienischen EntsorgungswegenVermeidung von RohrverstopfungenFolgendes ist zu beachten:Bereitstellung ...

Stand: 23.08.2021

Dialog: 43571

Ist es zulässig, dass im Waschraum ein Urinal angebracht wird, welches nicht räumlich getrennt ist?

Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Waschräume vorzusehen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Des Weiteren sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung ...

Stand: 09.07.2020

Dialog: 16067

Müssen Personal-Toiletten eines Altenheimes einen Vorraum haben?

A4.1 genannten Anforderungen treffen auf den von Ihnen genannten Toilettenraum nicht zu und aus diesem Grund ist auch keine Vorraum erforderlich. ...

Stand: 29.01.2018

Dialog: 30881

Welche Sanitäreinrichtungen müssen Beschäftigten auf einer Baustelle zur Verfügung stehen?

der Arbeitsplätze ausreichend.(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda) in der Nähe ...

Stand: 22.10.2024

Dialog: 42197