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In einem Dreischichtbetrieb mit 18 Beschäftigten ist die getrennte Nutzung eines Umkleideraums durch Frauen und Männer vorgesehen? Wäre eine solche Regelung nach ASR A4.1 erlaubt?

werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich." ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 42663

Ist es nach der Arbeitsstättenverordnung zwingend erforderlich, dass für Frauen und Männer getrennte Umkleideräume existieren?

-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Einrichtung von Umkleideräumen in der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende ...

Stand: 05.06.2023

Dialog: 4243

Können Sanitärräume in einem Altenpflegeheim durch Pflegepersonal sowie Beschäftigte der Wäscherei gemeinsam genutzt werden?

Betriebe gerecht. Dies ergibt sich auch aus Punkt 4 Absatz 6 der konkretisierenden ASR A4.1. Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher ...

Stand: 22.08.2017

Dialog: 7882