Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Ist der Arbeitgeber für den Verlust von Wertsachen aus dem Umkleideraum verantwortlich?

erforderlich, sind zwei derartige Schrankteile oder ein geteilter Schrank in doppelter Breite notwendig." Inwieweit der Arbeitgeber für den Verlust von Wertgegenständen verantwortlich ist, kann in Ihrem Fall hier nicht abschließend beantwortet werden. Bei der Klärung der Gesamtumstände, die im Bereich des Zivil- bzw. Haftungsrechts liegen, ist dann zu berücksichtigen, ob Umkleideräume ...

Stand: 14.09.2017

Dialog: 4944

Sind für Außendienstmonteure Umkleideräume mit Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- bzw. Straßenkleidung vorzusehen?

sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen Darstellung des Betriebes, notwendig sein." Liegen diese Gründe zur Efordernis besonderer Arbeitskleidung nicht vor, so ist ein besonderer Umkleideraum, der den Anforderungen der ArbStättV genügen muss, nicht vorgeschrieben. Hier reicht ein Raum, der Schutz vor Witterung und Einblick (sittliche Gefährdung) gewährt. Dies wird vielfach dadurch erreicht ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 3564

Fragen zu Bewegungsflächen und Verkehrswegen in Umkleideräumen

Zu Frage Nr. 1 Damit die Beschäftigten in der Umkleide über eine ausreichende Bewegungsfläche verfügen können, muss der Arbeitgeber ermitteln, wie viele Beschäftigte sich gleichzeitig in den Umkleideräumen befinden. Hierzu findet sich folgende Kommentierung zur Arbeitsstättenverordnung:   „Aus der Zahl der einen Umkleideraum regelmäßig und gleichzeitig nutzenden Beschäftigten bemisst sich die erfo ...

Stand: 05.12.2016

Dialog: 27279