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Sind für Außendienstmonteure Umkleideräume mit Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- bzw. Straßenkleidung vorzusehen?

Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 3564

Müssen Umkleideräume auch zur Verfügung gestellt werden, wenn als Arbeitskleidung eine betriebliche Uniform getragen werden muss?

werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen Darstellung des Betriebes, notwendig sein. (3) Eine Unzumutbarkeit im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt ...

Stand: 11.05.2023

Dialog: 4973

Müssen die Türen von Umkleideräumen abschließbar sein?

dies erfordern."Konkretisiert werden die Anforderungen an Umkleideräume unter Nr. 7 der ASR A4.1. Der in der Fragestellung in Bezug genommene Satz aus Nr. 7.2 Abs. 3 der ASR A4.1 lautet:"Eine Unzumutbarkeit im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt ...

Stand: 25.08.2017

Dialog: 20786

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