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Wie kann man nun entscheiden, welches Warnzeichen beim Umgang mit bestimmten Stoffen einzusetzen ist?

Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch tech ...

Stand: 16.01.2019

Dialog: 42552

Fragen zur Definition einer "Verkaufsstelle" nach DGUV Regel 108-001.

werden, die mit dem Umgang mit Geld zu tun haben, hirzu finden sich weitere Ausführungen unter der Ziffer 5 "Betrieb". ...

Stand: 03.01.2019

Dialog: 2527