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Dürfen Verkehrswege von einer Halle in die andere Halle unter Hochregalen bzw. Schwerlastregalen hindurch führen?

Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und R ...

Stand: 17.12.2024

Dialog: 43575

Müssen Stoßkanten unter 2,00 m gekennzeichnet werden?

vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben."Fazit:Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Kennzeichnung der Stoßkanten, unter Berücksichtigung der v. g. Informationen, eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 22760

Gibt es zur Abgrenzung der Verkehrswege für die Kennzeichung eine Vorgabe?

, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben." ...

Stand: 21.03.2025

Dialog: 3013

Wie sind die Verkehrswege zu kennzeichnen?

“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 43303

Ab welcher Lagergröße müssen Fahrwege und Fußwege gekennzeichnet werden?

-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben.(2) Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 24383