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Kann eine Treppen an maschinellen Anlagen mit einem Neigungswinkel von 30-38° ausgelegt werden, obwohl in der ASR 1.8 lediglich 24-36° angegeben werden?

Unter dem Punkt 2 Anwendungsbereich der ASR A1.8 "Verkehrswege" ist folgendes nachzulesen:"Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen inklusive Treppen, ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen, Laderampen sowie Fahrsteigen und Fahrtreppen. Sie gilt nicht für Zu- und Abgänge in, an und auf Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung ...

Stand: 30.01.2023

Dialog: 42568

Wie breit muss ein Verkehrsweg sein, wenn diesen fahrerlose Transportsysteme und Personen nutzen?

oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. Dazu gehören insbesondere Flure, Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige, Bühnen und Galerien, Treppen, ortsfeste Steigleitern, Steigeisengänge und Laderampen. Verkehrswege sind keine Arbeitsplätze. Auf Verkehrswegen können jedoch temporär Arbeitsplätze ...

Stand: 10.04.2025

Dialog: 43690

Frage zu Mindestbreiten bei Wartungsgängen bzw. Verkehrswegen, wenn sich im Weg geöffnete Türen befinden.

oder Verbesserung der Arbeitsstätten oder ortsfester Arbeitsmittel zum Erhalt des baulichen und technischen Zustandes dienen.Hinweis:Dieses betrifft Zugänge zu Arbeitsmitteln, aber nicht Gänge auf oder innerhalb des Arbeitsmittels.Nach der Tabelle 2 des Abschnitts 4.2 Absatz 1 Nummer 9 muss die lichte Mindestbreite für Gänge zur Instandhaltung, Gänge zu Betriebseinrichtungen ohne Begegnungsverkehr 0,60 m ...

Stand: 06.04.2022

Dialog: 43660

Welche Breite darf ein Spalt zwischen zwei Trägern höchstens haben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Beschäftigten bei einem Kontrollgang ausrutschen?

müssen grundsätzlich einen freien Durchgang von mindestens 1,8x 0,4 m haben (§ 9 DGUV Vorschrift 52). Dazu führt die Durchführungsanweisung Folgendes aus:"...Podeste, Bühnen und Laufstege, die höher als 1 m über Flur liegen, müssen nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1) Geländer und Fußleisten haben. Die Höhe der Geländer soll 1 m betragen. Nur in Ausnahmefällen ...

Stand: 08.11.2024

Dialog: 14864