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Ist es zulässig, dass eine Zugangstreppe (Stahltreppe) zu einem Turm eine maximale Breite von 80 cm aufweist?

Bereiche auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. Dazu gehören insbesondere Flure, Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige, Bühnen und Galerien, Treppen, ortsfeste Steigleitern und Laderampen. Die Mindestbreiten für Verkehrswege für den Fußgängerverkehr finden sich unter dem Punkt 4.2 in der Tabelle 2. Dort wird bis 20 Personen eine lichte Breite von 1 m angegeben. Die Nutzung ...

Stand: 04.05.2017

Dialog: 24716

Welche Vorschriften bzw. Normen sind auf Verkehrswege im Freien anzuwenden?

für Fluchtwege (Nummer 2.3)." Für Verkehrswege auf Baustellen gilt zudem: "Werden Beförderungsmittel auf Verkehrswegen verwendet, so müssen für andere, den Verkehrsweg nutzende Personen ein ausreichender Sicherheitsabstand oder geeignete Schutzvorrichtungen vorgesehen werden. Die Wege müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden." (Anhang 5.2 Abs. 4 ArbStättV). Für den innerbetrieblichen Fußgänger ...

Stand: 04.05.2017

Dialog: 13607

Wie breit muss ein Verkehrsweg sein, wenn diesen fahrerlose Transportsysteme und Personen nutzen?

oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. Dazu gehören insbesondere Flure, Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige, Bühnen und Galerien, Treppen, ortsfeste Steigleitern, Steigeisengänge und Laderampen. Verkehrswege sind keine Arbeitsplätze. Auf Verkehrswegen können jedoch temporär Arbeitsplätze ...

Stand: 28.07.2022

Dialog: 43690

Gibt es Vorgaben hinsichtlich der Absperrvorrichtungen bei der zeitweiligen Sperrung von Verkehrswegen innerhalb von (öffentlichen) Gebäuden?

Rechtliche Vorgaben bestehen nur insofern, dass die Bauordnungen (z.B. § 11 Abs. 2 BauO NRW) fordern, die Gefahrenzone abzugrenzen oder durch Warnzeichen zu kennzeichnen. Auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in Nummer 2.1 ihres Anhangs lediglich eine Sicherung gegen unbefugtes Betreten und gut sichtbare Kennzeichnung als Gefahrenbereich, ohne konkrete Maßnahmen zu benennen.Als "al ...

Stand: 04.08.2019

Dialog: 22848